21.11.2011

International

Kinderrechte: Plan setzt sich für Individualbeschwerde ein

Die UN-Kinderrechtskonvention spricht allen Mädchen und Jungen unveräußerliche Grundrechte zu. Plan engagiert sich für die Einführung einer Individualbeschwerde, um die Umsetzung der Kinderrechte voranzutreiben.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie garantiert jedem Kind Schutz, Förderung und Beteiligung und wurde von 191 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zudem zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten.

 

Kontrolle unzureichend
Bis jetzt ist es jedoch nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Kontrolliert wird die Umsetzung der Konvention zudem allein über Berichte der Mitgliedsstaaten. Alle fünf Jahre müssen die Regierungen die UN-Kinderrechtskommission in Genf über die Umsetzung in ihrem Land informieren. Diese Rechenschaftsberichte zur Situation der Kinderrechte geben selten ein objektives Bild ab. Weltweit unterliegen zahlreiche gravierende Kinderrechtsverletzungen keinerlei staatlicher Verfolgung.

 

Individualbeschwerde wichtig
Plan setzt sich seit 2008 für ein Individualbeschwerderecht ein und hat dazu in einer internationalen Arbeitsgruppe ein drittes Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention entworfen. Missbrauch und andere Rechtsverletzungen könnten so von betroffenen Mädchen und Jungen und deren Vertretern vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf eingeklagt werden, wenn nationale Gerichte ihnen kein Gehör schenken. Damit würde eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen und Täter könnten zur Verantwortung gezogen werden.

 

UN-Generalversammlung tagt im Dezember
Der Entwurf für das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, welches eine Individualbeschwerde ermöglicht, wird im Dezember 2011 der UN-Generalversammlung vorgelegt. Im UN-Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen wurde das Zusatzprotokoll bereits am 17. Juni dieses Jahres angenommen. Dafür hatte sich die deutsche Regierung mit weiteren 49 Staaten stark gemacht. Dies lässt hoffen, dass es auch von der internationalen Gemeinschaft verabschiedet wird. Gültigkeit erhält das Dokument jedoch erst durch die Ratifizierungen der Mitgliedsstaaten, die sich so verpflichten, auch dieses Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in ihr nationales Recht aufzunehmen.

 

Kinderrechten Geltung verschaffen
Das Individualbeschwerderecht ist ein bedeutendes Instrument, um die Kinderrechte noch besser zu schützen und ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Es würde zur Anerkennung von Kindern als Rechtsinhabern und der Gleichstellung der Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen beitragen. Für viele UN-Konventionen gibt es eine solche Beschwerdemöglichkeit bereits.

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