International
Meilenstein für Kinderrechte
Die Vereinten Nationen haben ein drittes Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention beschlossen. Es erlaubt Mädchen und Jungen, sich nach Verletzung ihrer Rechte direkt bei einem UN-Gremium zu beschweren. Plan hat am Zusatzprotokoll mitgewirkt und begrüßt die Entscheidung, die die Umsetzung der Kinderrechte vorantreibt.Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten.
Individualbeschwerde möglich
Am 19. Dezember 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein weiteres Fakultativprotokoll beschlossen. Es erlaubt Mädchen und Jungen, die missbraucht oder deren Rechte verletzt wurden, sich direkt bei einem UN-Gremium zu beschweren, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Damit würde eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden. Plan setzte sich seit 2008 aktiv für das Individualbeschwerderecht ein und begrüßt die Entscheidung, die die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte vorantreibt.
Kinderrechten Geltung verschaffen
Plan setzte sich seit 2008 für ein Individualbeschwerderecht ein und hat dazu in einer internationalen Arbeitsgruppe am Entwurf des dritten Zusatzprotokolls mitgearbeitet. Das Individualbeschwerderecht ist ein bedeutendes Instrument, um die Kinderrechte noch besser zu schützen und ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Es würde zur Anerkennung von Kindern als Rechtsinhabern und der Gleichstellung der Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen beitragen. Für viele UN-Konventionen gibt es eine solche Beschwerdemöglichkeit bereits.
Die Kollektivbeschwerde, die von Plan und anderen Nichtregierungsorganisationen eingebracht wurde, wurde jedoch nicht angenommen. Sie hätte es Dritten, wie Nichtregierungsorganisationen oder Ombuds-Institutionen erlaubt, stellvertretend eine Beschwerde einzureichen, ohne dass die Betroffenen es selber einreichen müssen. Dies wäre gerade in Fällen von Kinderprostitutionen wichtig gewesen.
Kontrolle unzureichend
Bis jetzt ist es nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Kontrolliert wird die Umsetzung der Konvention allein über Berichte der Mitgliedsstaaten. Alle fünf Jahre müssen die Regierungen die UN-Kinderrechtskommission in Genf über die Umsetzung in ihrem Land informieren. Diese reichen jedoch nicht aus, denn weltweit unterliegen zahlreiche gravierende Kinderrechtsverletzungen keinerlei staatlicher Verfolgung.
UN-Generalversammlung
Gültigkeit erhält das Dokument erst durch die Ratifizierungen der Mitgliedsstaaten, die sich so verpflichten, auch dieses Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in ihr nationales Recht aufzunehmen. Im UN-Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen wurde das Zusatzprotokoll bereits am 17. Juni dieses Jahres angenommen. Dafür hatte sich die deutsche Regierung mit Vertreterinnen und Vertretern weiterer 49 Staaten stark gemacht. Plan ruft die Bundesregierung auf, das dritte Zusatzprotokoll so schnell wie möglich zu ratifizieren.




