08.03.2010

Deutschland

Kinderrechte nicht für alle gültig

In vielen Ländern werden die Kinderrechte missachtet. Auch in Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention nicht vollständig umgesetzt, denn für Flüchtlingskinder gelten immer noch Vorbehalte. Die Entscheidung über eine mögliche Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention wurde vom Bundesrat verschoben.

Vor zwanzig Jahren beschloss die UN-Versammlung die Kinderrechtskonvention. Das Übereinkommen legt grundlegende Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fest und sieht für alle Jugendlichen unter 18 Jahren eine Vielzahl von Rechten vor. Zum Beispiel den Zugang zu Bildung oder den Schutz vor Gewalt. Obwohl die Kinderrechtskonvention 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, hat sich die Bundesrepublik ausdrücklich vorbehalten, Jugendliche aus dem Ausland anders zu behandeln. Mit über 16-Jährigen wird daher im Asylverfahren häufig wie mit Erwachsenen umgegangen.


Kinderrechte für Flüchtlingskinder ab 16 nicht gültig
In Deutschland leben nach Angaben von UNICEF mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die darauf warten, Asyl zu erhalten oder deren Aufenthalt lediglich geduldet wird.  Nach der UN-Kinderechtkonvention gelten alle Rechte der Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Aufgrund der Vorbehaltserklärung gibt das deutsche Asyl- und Ausländerrecht jedoch keine Gewähr dafür, dass 16- bis 17 jährige Kinder nicht wie Erwachsene behandelt werden.

 

Entscheidung über Rücknahme der Vorbehalte verschoben
Vier Bundesländern hatten dem Bundesrat daher den Antrag vorgelegt, die seit 1992 geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Plan Deutschland begrüßt die Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung. In seiner Sitzung am Freitag, den 5. März, beschloss der Bundesrat allerdings, die Entscheidung über die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zu verschieben. 

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