International
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Individualbeschwerde
Die Vereinten Nationen haben im Dezember 2011 ein drittes Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention beschlossen. Gestern hat das Bundeskabinett als erste Regierung die Ratifizierung beschlossen. Plan begrüßt diese Entscheidung.Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beschlossen. Das im Gesetzentwurf geregelte Individualbeschwerdeverfahren erlaubt Mädchen und Jungen, die missbraucht oder deren Rechte verletzt wurden, sich direkt bei einem UN-Gremium zu beschweren, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Damit würde eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden. Plan setzte sich seit 2008 aktiv für das Individualbeschwerderecht ein.
Bis dato hat noch kein Staat das neue Zusatzprotokoll ratifiziert. Gültigkeit erhält das Dokument allerdings erst durch die Ratifizierungen der Mitgliedsstaaten der UN-Generalversammlung, die sich so verpflichten, auch dieses Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in ihr nationales Recht aufzunehmen. Das Bundesfamilienministerium teilte am gestrigen Mittwoch mit, dass der Bundestag der von der Bundesregierung angestrebten Ratifizierung des Protokolls noch in diesem Jahr zustimmen müsse.
Kinderrechten Geltung verschaffen
Plan setzte sich seit 2008 für ein Individualbeschwerderecht ein und hat dazu in einer internationalen Arbeitsgruppe am Entwurf des dritten Zusatzprotokolls mitgearbeitet. Das Individualbeschwerderecht ist ein bedeutendes Instrument, um die Kinderrechte noch besser zu schützen und ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Es würde zur Anerkennung von Kindern als Rechtsinhabern und der Gleichstellung der Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen beitragen. Für viele UN-Konventionen gibt es eine solche Beschwerdemöglichkeit bereits.




